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Konkubinats­vertrag bei gemeinsamem Immobilien­besitz in der Schweiz

14.06.2024
Einfamilienhaus mit weisser Fassade

Autor/-in

Cyrill Lanz

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Der Konkubinatsvertrag gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Paare, die ohne Eheschliessung zusammenleben möchten. Dieser Vertrag regelt nicht nur die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten der Partner, sondern bietet auch eine klare Struktur und Sicherheit im Alltag. In einer Zeit, in der individuelle Lebensentwürfe und flexible Partnerschaften immer häufiger werden, stellt der Konkubinatsvertrag ein unverzichtbares Instrument dar, um gemeinsame Ziele und Vermögensverhältnisse verbindlich festzulegen.

Die wichtigsten Informationen zum Konkubinatsvertrag in der Schweiz

Der Konkubinatsvertrag definiert die Rechte und Pflichten der Partner in einer Lebensgemeinschaft. Im Gegensatz zur Ehe, bei der viele rechtliche Aspekte durch das Eherecht automatisch geregelt sind, bedarf es im Konkubinat einer individuellen vertraglichen Vereinbarung. Der Zweck des Konkubinatsvertrags ist es, klare Verhältnisse zu schaffen und mögliche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Dies betrifft vor allem Bereiche wie Finanzen, Eigentum, Unterhalt und die Aufteilung von Haushaltskosten. Eine besonders grosse Rolle nimmt er beim gemeinsamen Immobilienbesitz ein.

Ein Konkubinatsvertrag bietet den Partnern die Möglichkeit, ihre Beziehung flexibel zu gestalten, ohne die formalen Verpflichtungen einer Ehe einzugehen. Trotzdem können im Vertrag ähnliche Regelungen wie in einem Ehevertrag getroffen werden, beispielsweise zur Aufteilung des Vermögens bei einer Trennung oder zur gegenseitigen Unterstützung.

Inhalte des Konkubinatsvertrags – darauf kommt es bei Immobilien an

Verfügt das Paar über Immobilien, sollte der Konkubinatsvertrag folgende Punkte beinhalten:

  • Eigentumsverhältnisse: Wenn ein Partner alleiniger Eigentümer der Immobilie ist, kann der Vertrag festlegen, ob und in welchem Umfang der andere Partner Ansprüche auf die Immobilie hat. Handelt es sich um Wohneigentum, kann genau festgeschrieben werden, welcher Partner welchen Anteil an der Immobilie besitzt und wie sich dieser Anteil auf die gemeinsame Hypothek auswirkt.
  • Nutzungsrechte: Der Vertrag kann klären, ob und unter welchen Bedingungen der nichteheliche Partner das Recht hat, die Immobilie zu nutzen, insbesondere im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners.
  • Finanzielle Verpflichtungen: Der Konkubinatsvertrag kann festlegen, welche finanziellen Beiträge jeder Partner zur Immobilie leisten muss, sei es für Hypothekenzahlungen, Reparaturen oder andere Kosten. Hierbei kann festgelegt werden, ob beide Partner zu gleichen Teilen für die Tilgung der Hypothek verantwortlich sind oder ob die Beiträge entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt werden.
  • Erbrecht: Ohne einen Konkubinatsvertrag haben nichteheliche Partner in der Schweiz kein automatisches Erbrecht. Der Vertrag kann jedoch festlegen, ob und in welchem Umfang der überlebende Partner Ansprüche auf die Immobilie des verstorbenen Partners hat.
  • Trennung: In einem Konkubinatsvertrag kann zum Beispiel auch festgelegt werden, dass die Immobilie im Fall einer Trennung verkauft wird und die Erlöse entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt werden.
Haus in einer Siedlung mit Einfahrt

Rechtliche Rahmenbedingungen des Konkubinatsvertrags in der Schweiz

Die Erstellung eines Konkubinatsvertrags fällt in den Bereich des Zivilrechts, konkret des Vertragsrechts. Die Partner können die Inhalte ihres Konkubinatsvertrags frei gestalten, solange diese nicht gegen die guten Sitten oder zwingende gesetzliche Bestimmungen verstossen. Damit ein Konkubinatsvertrag rechtswirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Form und Inhalt: Der Vertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich verfasst sein. Es ist ratsam, den Vertrag so klar und detailliert wie möglich zu formulieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  • Einverständnis beider Parteien: Beide Partner müssen den Vertrag aus freiem Willen und ohne Zwang unterschreiben. Es empfiehlt sich, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen und nach gründlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar zu erstellen.
  • Keine sittenwidrigen Vereinbarungen: Die Vertragsinhalte dürfen nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen. Beispielsweise sind Klauseln, die einen Partner unverhältnismässig benachteiligen, unwirksam.

Ein Konkubinatsvertrag erhält zusätzliche Rechtskraft und Beweissicherheit, wenn er notariell beglaubigt wird. Dies bedeutet, dass ein Notar den Vertrag prüft, die Identität der Unterzeichner bestätigt und die Unterschriften beglaubigt. Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, besonders bei umfangreichen Vermögensregelungen oder wenn der Vertrag erbrechtliche Bestimmungen enthält.

Beispielhafte Regelungen betreffen etwa Fragen wie:

  • Wer trägt welche Kosten und wie werden gemeinsame Ausgaben aufgeteilt?
  • Was passiert bei einer Trennung mit dem Eigentum?
  • Wie werden Erbfolge und gegenseitige Begünstigungen geregelt?
  • Was passiert bei einer Trennung?

Wo kann man einen Konkubinatsvertrag aufsetzen lassen?

Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten, die bei der Erstellung von Konkubinatsverträgen unterstützen. Hier sind zunächst einmal Fachanwälte für Familien- und Vertragsrecht zu nennen. Sie unterstützen bei der Ausarbeitung individueller Regelungen, die den speziellen Bedürfnissen und Lebensumständen der Partner gerecht werden.

Eine weitere Anlaufstelle ist der Notar. Er kann den Konkubinationsvertrag nicht nur beglaubigen, sondern auch bei der Formulierung beraten. Besonders, wenn es um komplexe Vermögensfragen oder Erbregelungen geht, ist der Rat eines Notars wertvoll.

Für Paare, die bereits über die Inhalte ihres Konkubinatsvertrags diskutieren, aber noch keine Einigung erzielt haben, kann die Unterstützung eines Mediators hilfreich sein. Mediatoren können helfen, Konflikte zu lösen und faire, einvernehmliche Lösungen zu finden. Zu guter Letzt bieten viele Städte und Gemeinden spezielle Beratungsstellen an, die Informationen und Unterstützung für unverheiratete Paare bereitstellen. Diese Stellen können eine erste Orientierung bieten und bei der Suche nach weiteren Fachleuten helfen.

Das Konkubinat in der Schweiz: Ablauf der Vertragserstellung

Die Erstellung eines Konkubinatsvertrags läuft üblicherweise in folgenden Schritten ab.

  • Vorbereitung: Die Partner sollten sich gemeinsam über ihre Wünsche und Vorstellungen austauschen und eine Liste der Punkte erstellen, die im Vertrag geregelt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise die Aufteilung der Haushaltskosten, Eigentumsverhältnisse, Unterhaltsregelungen und Erbrecht.
  • Beratungsgespräch: Ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar dient dazu, die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragen der Partner zu klären. In diesem Gespräch werden die wichtigsten Regelungen und der Umfang des Vertrags besprochen.
  • Vertragserstellung: Auf Basis der Beratung wird ein Entwurf des Konkubinatsvertrags erstellt. Dieser Entwurf sollte alle besprochenen Punkte umfassen und klar und verständlich formuliert sein.
  • Überprüfung und Anpassung: Die Partner sollten den Vertragsentwurf sorgfältig prüfen und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen einbringen. Es ist wichtig, dass beide Partner mit allen Regelungen einverstanden sind.
  • Notarielle Beglaubigung: Wenn gewünscht, kann der fertige Vertrag von einem Notar beglaubigt werden. Der Notar prüft den Vertrag erneut und bestätigt die Unterschriften der Partner.
  • Unterzeichnung: Der endgültige Vertrag wird von beiden Partnern unterschrieben. Es ist ratsam, mehrere Exemplare zu erstellen, damit jeder Partner eine eigene Kopie besitzt.

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Kosten für einen Konkubinatsvertrag

Die Kosten für die Erstellung eines Konkubinatsvertrags in der Schweiz können je nach Komplexität und Umfang der Regelungen variieren. Im Allgemeinen entstehen Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, die bei der Erstellung des Vertrags behilflich sind. Die Gebühren für Anwälte und Notare richten sich meist nach dem Zeitaufwand und den individuellen Tarifen, wobei einfache Verträge in der Regel günstiger sind als komplexe Vereinbarungen mit umfassenden Vermögensregelungen und Erbfragen. Durchschnittlich können die Kosten für einen Konkubinatsvertrag zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken liegen.

Zusätzlich können Kosten für die notarielle Beglaubigung des Vertrags anfallen, falls die Partner dies wünschen. Die Beglaubigung bietet zusätzliche Rechtssicherheit und kann insbesondere bei umfangreichen Vermögenswerten oder Immobilien sinnvoll sein. Notariatsgebühren sind ebenfalls variabel und abhängig von den kantonalen Vorschriften sowie dem Umfang der zu beglaubigenden Regelungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren und mehrere Angebote einzuholen, um die beste Entscheidung für die individuellen Bedürfnisse und das Budget zu treffen.

Die Vorteile des Konkubinatsvertrags im Überblick

Ein Konkubinatsvertrag bietet den Partnern rechtliche Sicherheit und Klarheit in ihrer Lebensgemeinschaft. Ohne einen solchen Vertrag sind viele Aspekte des Zusammenlebens rechtlich unklar oder ungeschützt, was im Falle von Streitigkeiten oder Trennungen zu erheblichen Problemen führen kann. Mit einem Konkubinatsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Partner verbindlich festgelegt. Dies umfasst finanzielle Regelungen, Eigentumsverhältnisse, Unterhaltsverpflichtungen und die Aufteilung von Haushaltskosten. Durch die schriftliche Fixierung dieser Punkte wissen beide Partner genau, was im Alltag sowie im Falle eines Hausverkaufs bei Scheidung oder Trennung bzw. eines Todesfalls gilt. Dies verhindert Missverständnisse und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.

Darüber hinaus bietet ein Konkubinatsvertrag auch eine Grundlage für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Sollte es zu einem Streit kommen, kann der Vertrag als Beweismittel dienen und die Position des betroffenen Partners stärken. Dies ist besonders wichtig, wenn es um grössere Vermögenswerte oder gemeinsame Investitionen wie den Kauf einer Immobilie geht. Ein rechtlich gut ausgestalteter Vertrag kann auch spätere Auseinandersetzungen über die Verteilung von Eigentum oder finanziellen Verpflichtungen vermeiden und somit für beide Partner eine faire und transparente Lösung bieten.

Ein weiterer Vorteil eines Konkubinatsvertrags gegenüber keiner vertraglichen Regelung ist die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die den spezifischen Bedürfnissen und Lebensumständen der Partner entsprechen. Während das Gesetz bei verheirateten Paaren viele Aspekte pauschal regelt, können unverheiratete Paare im Konkubinat ihre Vereinbarungen flexibel gestalten. Dies betrifft nicht nur finanzielle und rechtliche Regelungen, sondern auch persönliche Vereinbarungen wie die Betreuung gemeinsamer Kinder oder die Pflege im Krankheitsfall.

Fazit

Ein Konkubinatsvertrag ist in der Schweiz besonders für Paare, die ohne Eheschliessung zusammenleben, von grosser Bedeutung. Er bietet eine klare Struktur und rechtliche Sicherheit, insbesondere bei gemeinsamem Immobilienbesitz. Der Vertrag regelt individuelle Abmachungen zu Finanzen, Eigentum, Unterhalt und Haushaltskosten, wodurch mögliche Konflikte vermieden werden. Im Vergleich zur Ehe, die durch gesetzliche Bestimmungen umfassend geregelt ist, ermöglicht der Konkubinatsvertrag eine flexible und massgeschneiderte Gestaltung der Partnerschaft. Ein sorgfältig erstellter Konkubinatsvertrag schützt die gemeinsamen Interessen und trägt zu einer stabilen und konfliktfreien Lebensgemeinschaft bei.

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