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Grundstück­gewinnsteuer Schweiz: Was Verkäufer wissen müssen

22.01.2025
Finger zeigt auf aufsteigenden Pfeil Immobiliengewinn

Autor/-in

Cyrill Lanz

Kategorien

  • Verkauf

Die Grundstück­gewinnsteuer (GGSt) ist eine wichtige Steuer für Immobilienverkäufer in der Schweiz. Sie greift immer dann, wenn beim Verkauf einer Immobilie ein Gewinn erzielt wird. Doch wie genau funktioniert diese Steuer, welche Faktoren beeinflussen ihre Höhe und welche Besonderheiten gibt es in den verschiedenen Kantonen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, erklärt die Grundlagen der Steuer, stellt Berechnungsbeispiele vor und beleuchtet praxisnahe Aspekte wie Steueraufschub und Sicherstellung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundstück­gewinnsteuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt wird.
  • Kantonal unterschiedliche Regelungen und Steuersätze beeinflussen die Steuerlast erheblich.
  • Steueraufschübe sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere bei Ersatzbeschaffungen.

Grundlagen der Grundstück­gewinnsteuer

Die Grundstück­gewinnsteuer wird auf Kapitalgewinne erhoben, die aus dem Verkauf einer Liegenschaft resultieren. Diese Steuer betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten der Immobilie, zu denen auch bestimmte abzugsfähige Kosten gehören.

Steuerobjekt

Das Steuerobjekt bezeichnet die Sache, die besteuert wird – in diesem Fall die Liegenschaft. Dabei wird nicht nur der physische Grund und Boden besteuert, sondern auch sogenannte «wirtschaftliche Handänderungen», wie beispielsweise der Verkauf von Immobiliengesellschaften.

Steuersubjekt

Das Steuersubjekt ist die steuerpflichtige Person, in der Regel also der Verkäufer der Immobilie. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen steuerpflichtig sein.

Berechnung der Grundstück­gewinnsteuer

Die Berechnung der Grundstück­gewinnsteuer erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich wie folgt:

Verkaufspreis: Der erzielte Verkaufspreis der Immobilie bildet die Grundlage.

Abzüge: Dazu zählen der ursprüngliche Kaufpreis, Nebenkosten beim Erwerb und Verkauf, sowie wertvermehrende Investitionen.

Ein Beispiel

  • Verkaufspreis: CHF 1'800'000.–
  • Kaufpreis: CHF 950'000.–
  • Handänderungskosten (Kauf): CHF 10'000.–
  • Wertvermehrende Investitionen: CHF 175'000.–
  • Nebenkosten Verkauf: CHF 56'000.–

Berechneter Gewinn: CHF 609'000.–

Die genaue Höhe der Steuer wird durch den kantonalen Steuersatz bestimmt. In diesem Fall beträgt der Steuersatz beispielsweise 31 %, was eine Steuerlast von CHF 188'790.– ergibt.

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Unterschiede zwischen den Steuersystemen

Die Grundstückgewinnsteuer unterscheidet sich in der Schweiz durch zwei Steuersysteme:

Monistisches System

Hier unterliegen sowohl natürliche als auch juristische Personen der GGSt. Der Gewinn wird einheitlich besteuert.

Dualistisches System

In diesem System unterliegen nur natürliche Personen der GGSt, während juristische Personen ihre Gewinne als Kapitalgewinne deklarieren und entsprechend besteuern müssen.

Unabhängig vom System wird die Steuer immer am Standort der Immobilie erhoben.

Steueraufschub und Sicherstellung

Ein wesentlicher Aspekt der Grundstück­gewinnsteuer ist die Möglichkeit eines Steueraufschubs. Dieser kann beispielsweise bei einer Ersatzbeschaffung gewährt werden, wenn der Kaufpreis des neu erworbenen Objekts die Anlagekosten der veräusserten Immobilie übersteigt. Allerdings gilt dies ausschliesslich für selbstgenutzte Immobilien. Ebenso kann ein Steueraufschub bei Erbgängen oder güterrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen.

Sicherstellung der Steuer

Eine Besonderheit der GGSt ist die Haftung der Immobilie selbst. Sollte der Verkäufer die Steuer nicht zahlen können, wird das Grundbuchamt eine Sicherstellung durchführen. Der mutmassliche Steuerbetrag wird dabei direkt vom Verkaufserlös abgezogen und an das zuständige Steueramt überwiesen.

Mann mit Stift in der Hand führt Berechnung durch

Fazit: Ein entscheidender Faktor beim Immobilien­verkauf 

Die Grundstück­gewinnsteuer ist ein komplexes, aber unverzichtbares Element des Schweizer Steuersystems im Immobilienbereich. Verkäufer müssen sich bewusst sein, dass die Steuer je nach Kanton und persönlichen Umständen stark variieren kann.

Eine gründliche Planung und Dokumentation sowie das Verständnis der kantonalen Unterschiede sind essenziell, um die Steuerlast zu minimieren. Wer sich frühzeitig informiert und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch den Verkaufsprozess reibungslos gestalten.

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Cyrill Lanz

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