Grundstückgewinnsteuer Schweiz: Was Verkäufer wissen müssen
22.01.2025
Autor/-in
Cyrill Lanz
Kategorien
- Verkauf
Die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) ist eine wichtige Steuer für Immobilienverkäufer in der Schweiz. Sie greift immer dann, wenn beim Verkauf einer Immobilie ein Gewinn erzielt wird. Doch wie genau funktioniert diese Steuer, welche Faktoren beeinflussen ihre Höhe und welche Besonderheiten gibt es in den verschiedenen Kantonen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, erklärt die Grundlagen der Steuer, stellt Berechnungsbeispiele vor und beleuchtet praxisnahe Aspekte wie Steueraufschub und Sicherstellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt wird.
- Kantonal unterschiedliche Regelungen und Steuersätze beeinflussen die Steuerlast erheblich.
- Steueraufschübe sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere bei Ersatzbeschaffungen.
Grundlagen der Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf Kapitalgewinne erhoben, die aus dem Verkauf einer Liegenschaft resultieren. Diese Steuer betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten der Immobilie, zu denen auch bestimmte abzugsfähige Kosten gehören.
Steuerobjekt
Das Steuerobjekt bezeichnet die Sache, die besteuert wird – in diesem Fall die Liegenschaft. Dabei wird nicht nur der physische Grund und Boden besteuert, sondern auch sogenannte «wirtschaftliche Handänderungen», wie beispielsweise der Verkauf von Immobiliengesellschaften.
Steuersubjekt
Das Steuersubjekt ist die steuerpflichtige Person, in der Regel also der Verkäufer der Immobilie. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen steuerpflichtig sein.
Berechnung der Grundstückgewinnsteuer
Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich wie folgt:
Verkaufspreis: Der erzielte Verkaufspreis der Immobilie bildet die Grundlage.
Abzüge: Dazu zählen der ursprüngliche Kaufpreis, Nebenkosten beim Erwerb und Verkauf, sowie wertvermehrende Investitionen.
Ein Beispiel
- Verkaufspreis: CHF 1'800'000.–
- Kaufpreis: CHF 950'000.–
- Handänderungskosten (Kauf): CHF 10'000.–
- Wertvermehrende Investitionen: CHF 175'000.–
- Nebenkosten Verkauf: CHF 56'000.–
Berechneter Gewinn: CHF 609'000.–
Die genaue Höhe der Steuer wird durch den kantonalen Steuersatz bestimmt. In diesem Fall beträgt der Steuersatz beispielsweise 31 %, was eine Steuerlast von CHF 188'790.– ergibt.
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Unterschiede zwischen den Steuersystemen
Die Grundstückgewinnsteuer unterscheidet sich in der Schweiz durch zwei Steuersysteme:
Monistisches System
Hier unterliegen sowohl natürliche als auch juristische Personen der GGSt. Der Gewinn wird einheitlich besteuert.
Dualistisches System
In diesem System unterliegen nur natürliche Personen der GGSt, während juristische Personen ihre Gewinne als Kapitalgewinne deklarieren und entsprechend besteuern müssen.
Unabhängig vom System wird die Steuer immer am Standort der Immobilie erhoben.
Steueraufschub und Sicherstellung
Ein wesentlicher Aspekt der Grundstückgewinnsteuer ist die Möglichkeit eines Steueraufschubs. Dieser kann beispielsweise bei einer Ersatzbeschaffung gewährt werden, wenn der Kaufpreis des neu erworbenen Objekts die Anlagekosten der veräusserten Immobilie übersteigt. Allerdings gilt dies ausschliesslich für selbstgenutzte Immobilien. Ebenso kann ein Steueraufschub bei Erbgängen oder güterrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen.
Sicherstellung der Steuer
Eine Besonderheit der GGSt ist die Haftung der Immobilie selbst. Sollte der Verkäufer die Steuer nicht zahlen können, wird das Grundbuchamt eine Sicherstellung durchführen. Der mutmassliche Steuerbetrag wird dabei direkt vom Verkaufserlös abgezogen und an das zuständige Steueramt überwiesen.
Fazit: Ein entscheidender Faktor beim Immobilienverkauf
Die Grundstückgewinnsteuer ist ein komplexes, aber unverzichtbares Element des Schweizer Steuersystems im Immobilienbereich. Verkäufer müssen sich bewusst sein, dass die Steuer je nach Kanton und persönlichen Umständen stark variieren kann.
Eine gründliche Planung und Dokumentation sowie das Verständnis der kantonalen Unterschiede sind essenziell, um die Steuerlast zu minimieren. Wer sich frühzeitig informiert und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch den Verkaufsprozess reibungslos gestalten.
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