Sondereigentum
Sondereigentum bezieht sich auf das exklusive Eigentumsrecht einer Person an bestimmten Teilen einer Eigentümergemeinschaft, in der Regel einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Es umfasst ausschliesslich die Räume der jeweiligen Wohnung und gegebenenfalls Zubehör wie Kellerabteile oder Dachböden, nicht aber das Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Fassade oder Dach.
In einem Mehrfamilienhaus kauft jemand eine Wohnung, die als Sondereigentum gilt. Dies bedeutet, dass der neue Eigentümer vollständige Kontrolle und Verantwortung über die inneren Räume seiner Wohnung hat, einschliesslich der Möglichkeit, Renovierungen oder Umgestaltungen vorzunehmen. Jedoch muss er sich bezüglich der Nutzung und Veränderung von Gemeinschaftseigentum, wie dem Garten oder der Aussenfassade, mit den anderen Eigentümern abstimmen. Das Sondereigentum wird im Kaufvertrag genau definiert und im Grundbuch eingetragen, um die Rechte des Eigentümers klar festzulegen.