Notar
Ein Notar im Immobilienbereich ist eine juristisch ausgebildete Person, die mit öffentlicher Befugnis ausgestattet ist, um Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienrecht, zu beurkunden und zu beglaubigen. Dazu gehören der Kaufvertrag von Immobilien, die Eintragung von Grundpfandrechten sowie die Beurkundung von Erbverträgen und Schenkungen.
Beim Kauf einer Immobilie vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Termin beim Notar, um den Kaufvertrag rechtskräftig zu machen. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, erläutert den Vertragsinhalt, stellt die rechtliche Gültigkeit sicher und beurkundet die Unterschriften. Anschliessend sorgt der Notar für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Diese notarielle Beglaubigung ist in vielen Ländern eine gesetzliche Voraussetzung für den rechtskräftigen Eigentumsübergang von Immobilien und gewährleistet die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.