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Namensschuld­brief

Ein Namensschuldbrief ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis, bei dem der Schuldner eine bestimmte Geldsumme dem im Schuldbrief namentlich genannten Gläubiger schuldet. Im Immobilienbereich ist dieser oft durch ein Grundpfandrecht gesichert und kann nur mit Zustimmung des Gläubigers auf Dritte übertragen werden.

Ein Immobilienentwickler nimmt zur Finanzierung eines Projekts einen Kredit bei einer Bank auf. Als Sicherheit für den Kredit wird ein Namensschuldbrief ausgestellt, der die Schuld des Entwicklers gegenüber der Bank dokumentiert und durch ein Grundpfandrecht auf eines der Entwicklungsgrundstücke gesichert ist. Der Namensschuldbrief legt die Kreditbedingungen, den Zinssatz und die Rückzahlungsmodalitäten fest. Im Gegensatz zu einem Inhaberschuldbrief kann der Namensschuldbrief nicht einfach durch Übergabe übertragen werden, sondern erfordert bei einer Übertragung die ausdrückliche Zustimmung der Bank.

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