Miteigentumsanteile
Miteigentumsanteile definieren den Anteil, den jeder Miteigentümer an einem gemeinsamen Eigentum hat. Diese Anteile sind oft im Verhältnis zur Grösse oder zum Wert der individuell genutzten Einheiten innerhalb eines grösseren Eigentums, wie z.B. einer Wohnanlage, festgelegt.
In einer Wohnanlage mit 10 gleich grossen Wohnungen besitzt jeder Wohnungseigentümer einen gleich grossen Miteigentumsanteil am Gesamteigentum, einschliesslich des Grundstücks und der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen wie Schwimmbad, Fitnessraum und Parkplatz. Die Miteigentumsanteile sind im Grundbuch eingetragen und bestimmen unter anderem die Höhe der zu leistenden Nebenkostenbeiträge für die Instandhaltung und Verwaltung der Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Entscheidungen in der Eigentümerversammlung repräsentieren die Miteigentumsanteile die Stimmrechte der einzelnen Eigentümer.