Miteigentum
Miteigentum bezeichnet das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache, bei der jeder Miteigentümer einen ideellen Anteil an der gesamten Sache hält. Im Immobilienbereich bezieht sich Miteigentum oft auf Wohnungseigentum, bei dem mehrere Parteien Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage sind.
Ein Mehrfamilienhaus wird von vier Parteien als Miteigentum erworben. Jede Partei besitzt eine Wohnung im Haus, und der Anteil jedes Eigentümers am Gesamtgebäude wird im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich zu ihren privaten Wohnbereichen teilen sich die Miteigentümer gemeinsam genutzte Bereiche wie das Treppenhaus, den Garten und die Dachterrasse. Entscheidungen über grössere Renovierungen oder Veränderungen an den Gemeinschaftsbereichen müssen von allen Miteigentümern gemeinsam getroffen werden, wobei die jeweiligen Miteigentumsanteile oft als Stimmrechte bei solchen Entscheidungen dienen.