Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf Immobilienteile, die von mehreren Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet werden. Dies umfasst häufig Bereiche wie Treppenhäuser, Aufzüge und Gärten in Mehrfamilienhäusern.
Beispiel: In einem Wohnblock gehört das Dach allen Wohnungseigentümern gemeinsam und wird als Teil des Gemeinschaftseigentums gewartet.