Dienstbarkeiten sind Rechte, die einer Person oder einem Unternehmen über die Immobilie einer anderen Person gewährt werden, wie z.B. ein Wegerecht über ein fremdes Grundstück. Ein Beispiel wäre, wenn ein Grundstückseigentümer einem Nachbarn das Recht einräumt, einen Teil seines Grundstücks zu nutzen, um Zugang zu dessen eigenem Grundstück zu erhalten. Dieses Recht wird in das Grundbuch eingetragen und ist für zukünftige Eigentümer bindend.