Die Ausnützungsziffer quantifiziert, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf, indem das Verhältnis der erlaubten Bruttogeschossfläche zur Gesamtgrundstücksfläche angegeben wird.
Beispiel: In einer Gemeinde, in der die AZ 0.6 beträgt, darf auf einem 500 Quadratmeter grossen Grundstück eine Bruttogeschossfläche von maximal 300 Quadratmetern bebaut werden.